Faq’s

frequently asked questions

(häufig an uns gestellte Fragen)

Im Rahmen unserer Arbeit werden uns oft die gleichen – oder ähnlichen – Fragen gestellt.

Hier versuchen wir, Ihnen auf die häufigsten Fragen zu antworten und haben dazu die FAQ in die Bereiche Physiotherapie, Medizinische Trainingstherapie (MTT) und Ergonomie (Ergonic) aufgeteilt.

 

FAQ

Fragen rund um die

Physiotherapie

Was genau ist Physiotherapie?

Physiotherapie (PT) ist ein medizinisches Fachgebiet, welches sich mit der Behandlung und Wiederherstellung von Bewegungsstörungen jeglicher Art beschäftigt. Diese wiederum können durch unterschiedliche Faktoren bedingt sein.

Dabei gehören Schmerzen wohl zu den häufigsten Gründen, die Menschen bewegen, sich physiotherapeutisch behandeln zu lassen. Mit speziellen Behandlungsmethoden unterschiedlicher Therapiekonzepte, können solche Schmerzen behandelt werden.

Aber auch die Rehabilitation der Bewegungsfähigkeit nach Unfällen und Operationen gehört zum Hauptarbeitsgebiet der PT.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Schweizerischen Physiotherapeuten Verband.

Wie wird man Physiotherapeut:in

Die Ausbildung zum Physiotherapeuten erfolgt an einer Fachhochschule und dauert insgesamt vier Jahre. Nach Abschluss trägt man den Titel eines Dipl. Physiotherapeuten – FH – BSc.

Der Titel ist geschützt. Das bedeutet, dass sich niemand sonst Physiotherapeut oder Physiotherapeutin nennen darf, der diese Ausbildung nicht erfolgreich absolviert hat.

Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie auf der Website des Schweizerischen Physiotherapeuten Verband.

 

Wer kann eine physiotherapeutische Behandlung verordnen?

Eine physiotherapeutische Behandlung wird üblicherweise von einem Arzt, Chiropraktor oder in seltenen Fällen auch von einem Zahnarzt verordnet.

Dafür wird ein spezielles Verordnungsformular verwendet, auf welchem der Arzt den Grund für die physiotherapeutische Behandlung – die Diagnose – beschreibt und die Ziele der Behandlung festlegt. In der Wahl der Behandlungsmethoden ist der Physiotherapeut jedoch frei.

Eine solche Verordnung ist der Auftrag an uns Physiotherapeuten, Sie zu behandeln und gleichzeitig die Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen mit den Kranken- oder Unfallkassen. Ohne eine solche Verordnung können unserer Leistungen nicht von den Kassen abgerechnet werden. Die Details über die Abrechnungsgrundlagen können Sie der Frage “Wer übernimmt die Behandlungskosten”.

In gewissen Fällen können Sie auch ohne eine ärztliche Zuweisung von uns behandelt werden. Allerdings müssen die Kosten dafür von Ihnen selbst übernommen werden.

Verordnungsformular für Physiotherapie

Mit diesem Formular (Download hier) kann eine physiotherapeutische Behandlung verordnet werden.

Wie lange dauert eine einzelne Physiotherapie Sitzung?

Eine physiotherapeutische Behandlung ist an keine bestimmte Zeitdauer gebunden. Sie wird gemäss Tarifvertrag auch nicht nach Zeitaufwand vergütet. Der Therapeut kann deshalb die Behandlungsdauer frei wählen.

Üblicherweise planen wir für eine Behandlung maximal 30 Minuten ein. Bei der Erstbehandlung und bei besonderen Erkrankungen kann die Therapie länger dauern. Der gesamte Zeitraum beinhaltet sämtliche Leistungen, die mit Ihnen als Patient im Rahmen der Behandlung zu tun haben. Das beginnt mit der Vorbereitung des Behandlungsraumes und endet mit der Vereinbarung neuer Termine.

Wichtig für Sie ist zu wissen, dass Sie keinen Anspruch auf eine Behandlungsdauer von genau 30 Minuten haben, da wie gesagt, nicht die Behandlungszeit als solche vergütet wird, sondern nur eine Behandlungspauschale verrechnet wird, welche weder die Behandlungsdauer noch die Behandlungs-Massnahmen beinhalten.

Sollte sich zum Beispiel während eines Behandlungsprozesses herausstellen, dass zur Erreichung des Therapiezieles 10 Minuten reichen, werden Sie auch nur 10 Minuten behandelt.

Ist die Dauer einer PT-Verordnung zeitlich beschränkt?

Nein, die Dauer einer physiotherapeutischen Behandlung ist nicht begrenzt, weder pro Patienten noch pro Kalenderjahr.

Die Therapie muss innerhalb von 5 Wochen nach Ausstellungsdatum begonnen werden, danach ist sie zeitlich unbeschränkt gültig.

Eine physiotherapeutische Behandlung muss sinnvoll und notwendig sein. Ist sie das, können 4 Behandlungsserien à 9 Behandlungen durchgeführt werden, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werden muss.

 

Die Bestimmungen dazu sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in Art. 5 beschrieben.

Abs 2

Die Versicherung übernimmt je ärztliche Anordnung die Kosten von höchstens neun Sitzungen, wobei die erste Behandlung innert fünf Wochen seit der ärztlichen Anordnung durchgeführt werden muss”

Abs. 3

“Für die Übernahme von weiteren Sitzungen ist eine neue ärztliche Verordnung erforderlich”

Abs. 4

“Soll die Physiotherapie nach einer Behandlung die 36 Sitzungen entspricht, zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden, so hat der Arzt oder die Ärztin dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin zu berichten und einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie zu unterbreiten. Der Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin prüft den Vorschlag und beantragt, ob, in welchem Umfang und für welche Zeitdauer bis zum nächsten Bericht die Physiotherapie zu Lasten der Krankenversicherung fortgesetzt werden kann.”

Diese Bestimmungen sind zwingend. Trotzdem kann beobachtet werden, dass gewissen Krankenversicherungen diese zu unterlaufen versuchen, indem sie bereits nach 18 Behandlungen den verordnenden Arzt zu einem Bericht auffordern oder den Versicherten falsche Angaben über die Behandlungsdauer machen. Auch hier gilt wie überall: Gesetz ist Gesetz.

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Sämtliche physiotherapeutischen Leistungen sind über die Grundversicherung des KVG’s abgedeckt. Sie werden gemäss einem kantonalen Tarif, der auf einem Taxpunktwertsystem beruht, abgerechnet.

Wie kann ich einen Termin buchen?

Sie können einen Termin telefonisch, per Kontaktformular oder über eine persönliche Anmeldung vor Ort buchen.

Bitte beachten Sie zur telefonischen Anmeldung folgendes:

Dienstags von 07:30 bis 16:00 h und mittwochs von 07:30 – 11:00 h wird das Telefon durch unsere Sekretärin Frau Gross bedient. Zu diesen Zeiten können Sie jederzeit anrufen.

An allen anderen Tagen und Zeiten rufen Sie bitte immer nur zur ganzen halben Stunde an, da wir dann am Behandlungswechsel sind.

Das gleiche gilt für die persönliche Anmeldung vor Ort. Die Kontaktanfrage per Formular wird innerhalb von Stunden beantwortet.

Fragen rund um die

Medizinische Trainingstherapie (MTT)

Was genau ist die Medizinische Trainingstherapie?

Die MTT erfolgt immer im Anschluss an eine physiotherapeutische Behandlung.

Sie dient der Wiederherstellung der normalen Beweglichkeit und Kraft, um beispielsweise wieder einen Zustand zu erreichen, den man vor einem Unfall oder vor einer Operation hatte.

Waren Schmerzen der Grund für eine physiotherapeutische Behandlung, können diese sekundärprophylaktisch durch ein spezifisches Training vermieden werden. Oftmals ist der Grund für Schmerzen am Bewegungsapparat ein ungenügender Trainingszustand der Muskulatur mit einer schlechten Beanspruchbarkeit, was zu einer schnelleren Überbeanspruchung führt, wie wenn jemand trainiert ist.

Ausserdem ist ein gezieltes Training ein Muss für jeden Menschen ab 50, um damit dem häufig auftretenden Muskelschwund, der Sarkopenie, entgegenzuwirken.

Wer bezahlt die MTT?

Die MTT ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse.

Wie lange dauert die MTT?

Eine MTT dauert 3 Monate in denen maximal 34 Trainings mit zwei zusätzlich begleitenden Trainings durch den Therapeuten stattfinden können.

Wenn jemand eine MTT machen möchte, sollten mindestens 2 Trainings pro Woche gemacht werden. Nur wenn regelmässig trainiert wird, wird sich das Training positiv auswirken können.

Wie oft kann eine MTT verordnet werden?

Pro Fall immer nur einmal.

Was tun, nachdem diese 3 Monate vorbei sind?

Danach kann in unserem Trainingscenter auf eigene Kosten weiter trainiert werden.

Pro Jahr kostet das CHF 990.-, pro halbes Jahr die Hälfte und für drei Monate ein Viertel des Jahresbetrages.

Es können auch Einzeleintritte in Form von 10-er Abonnements gebucht werden. Pro Einzeleintritt verlangen wir CHF 22.-, was der Vergütung der Krankenkasse pro Training entspricht.

Fragen rund um die

Ergonomie – Ergonic

Was ist Ergonomie?

Ergonomie ist die Wissenschaft, welche sich mit dem arbeitenden Menschen und seiner Arbeitsumgebung befasst. Werden negativen Auswirkungen von Tätigkeiten ermittelt, können diese mittels ergonomischer Massnahmen verbessert werden.

Was ist Ergonic?

Ergonic ist eine Wortschöpfung und eingetragene Wortmarke von M. Friedlin. Ergonic setzt sich zusammen aus Ergon = Arbeit und Motoric = Bewegung und bedeutet Arbeitsbewegung. Damit ist ein Teilgebiet der Ergonomie definiert, welches sich primär mit den Arbeitsbewegungen und deren Zusammenhängen beschäftigt.

Gibt es Ergonomie Kurse?

Wir bieten für Firmen und Schulen berufsspezifische Kurse an, in denen basierend auf einer Arbeitsplatzanalyse – und Arbeitsbewegungsanalyse, Kenntnisse eines optimalen Bewegungsverhalten und optimaler Arbeitsplatzgestaltung vermittelt werden.

Nähere Informationen dazu bitte anfragen.